wir sind zertifiziert nach EU-DSGVO

Externer Datenschutz- Beauftragter in Klagenfurt a.W.

Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt für viele Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Wird ein Angestellter damit beauftragt, sind Kosten und Aufwand oft sehr hoch. Für die allermeisten Unternehmen empfiehlt sich daher die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Dafür sind wir die Experten in Klagenfurt a.W., Kärnten und bundesweit.

…auch wenn sie KEINEN externen Datenschutzbeauftragten gesetzlich benötigen

    Wenn ein Unternehmen seine personenbezogene Daten gesetzeskonform schützen will, ist ein Datenschutzbeauftragter sicherlich auch für Unternehmen, die gesetzlich keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, sicherlich eine Investition in die Zukunft, die sich lohnt. Denn die Datenschutz-Grundverordnung mit all ihren Facetten wird jedes Unternehmen vor extreme Herausforderungen stellen. Langfristig und nachhaltig.

    Ein Datenschutzbeauftragter kann hier nicht nur viele Themen im Vorfeld klären und in einem Datenschutz-Audit einfließen lassen, sondern auch in der Umsetzung und Überwachung beratend zur Seite stehen. In der Aussenwahrnehmung ist ein Datenschutzbeauftragter für ein Unternehmen bezogen auf die Reputation, dem Ansehen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, gegenüber Unternehmen ohne Datenschutzbeauftragten somit im Vorteil.

Wir sind ihr externer Datenschutzbeauftragter in Klagenfurt a.W. zur DSGVO Umsetzung

Als externer Datenschutzbeauftragter für Klagenfurt und Umgebung sind wir mit der DSGVO-konformen Umsetzung in Unternehmen vertraut. Denn mit Inkrafttreten der Datenschutz Grundverordnung müssen datenverarbeitenden Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Personenbezogene Daten sind schützenswert. EU-DSGVO Zertifikat Die Bestellverpflichtung eines Datenschutzbeauftragten ist im Art. 37 Abs. 1 DSGVO europaweit festgeschrieben und gilt somit für alle Unternehmen. Jede Firma, jeder Freelancer aber auch jeder Gewerbebetrieb welche personenbezogener Daten verarbeiten, die aus Datenschutzrechtlicher Sicht eine besondere Überwachung erfordern, benötigen einen Datenschutzbeauftragten. Datenschutzbeauftragter wird gerne mit Datenschutzexperte verwechselt, dies sind aber nur Experten!

Datenschutzbeauftragter extern oder intern?

Oftmals stellt sich den Unternehmen die Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter extern oder intern die bessere Option ist. Viele Unternehmen entscheiden sich mittlerweile für einen externen Datenschutzbeauftragten (DABT). Da dies im Vergleich zum internen Datenschutzbeauftragten nahezu keine Nachteile hat, dafür aber viele Vorteile!

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Bei einen externen Datenschutzbeauftragten bestellung, entfällt nicht nur jeglicher Schulungsaufwand. Da die erforderliche Eignung und Qualifikation bereits vorhanden ist. Es entfallen auch sämtliche Personalkosten, die ein interner Datenschutzbeauftragter „kosten“ würde. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann durch seine Erfahrung und seine zertifizierte Sachkunde garantieren, eine DSGVO-konforme Umsetzung und eine hohe Kompetenz in allen Datenschutzfragen und Unsicherheiten, gewährleisten zu können.

Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie einen Experten der (R)eboot-edv als externen Datenschutzbeauftragten bestellen, überwacht er die Erfüllung aller datenschutzrechtlichen Belange in Ihrem Unternehmen. Im engen Austausch mit Ihrer Geschäftsführung werden alle relevanten Prozesse begutachtet und gegebenenfalls optimiert. Der externe Datenschutzbeauftragte ist zudem eine ständige Anlaufstelle für Mitarbeiter und Betroffene.

Bestellung und Ablauf in nur 4 Schritten

4 Schritte zum Datenschutzbeauftragten
Fazit: Das tatsächliche eigene Datenschutz und Verfügbarkeit der Daten, greift wesentlich weit weit über die Gesetzgeber DSGVO hinausgeht, Krisenplan sowie Datenverfügbarkeit haben bereits gezeigt bei meisten Unternehmen das die nicht vorbereitet sind. Als Unternehmer mit der einstellung!ist dies nicht getan.

Sie erreichen uns unter

Büro:+43 463 21 05 21
Mobil: +43 676 571 41 15

Professioneller Service für Ihre IT Infrastruktur

®eboot-edv
Rosenegger Str. 5
9020 Klagenfurt a.W.

E-Mail: einfach[a]reboot-edv.at

Make it Professionall

Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit?

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann in Österreich selbstbestimmt entscheiden wie Ihre oder seine Daten verwendet werden. Dieses Grundrecht bildet den Kern des Datenschutzes.

In der Praxis komme es gar nicht so sehr drauf an, die Daten als solches zu schützen, sondern beim Datenschutz geht es darum tatsächlich selbstbestimmend fest zulegen wem ich wann, um zum welchem Zweck meine Daten zu Verfügung stelle. Dieser Schutz muss in der Praxis natürlich mit Technischen Mitteln sichergestellt werden. Hier ist die Rede von Datensicherheit oder auch Informationssicherheit. Dabei geht es um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten.

Starke Kryptographische Verfahren können Daten sicher Verschlüsseln, z.B. die E-Mail oder Kurznachricht die Sie mit ein Messenger Dienst versenden und die Information sicheren System z.B. ein sicheres Smartphone bilden dann die entscheidende Grundlage für einen wirksamen Datenschutz.

Fazit: Es sind eben die Systeme die Uns Zukunft gewährleisten müssen, Unsere Freiheit die uns der Datenschutz als Rechtliche Grundlage bietet, erhalten können.

GERINGER DATENSCHUTZ-BERATUNGSBEDARF

- Werkstätten
- Einzelhandel
- Handwerksbetriebe
- Produzierendes Gewerbe

MÄSSIGER DATENSCHUTZ-BERATUNGSBEDARG

- Werbeagenturen
- Hotels/ Tourismus
- Immobilienbranche
- Steuerberater
- Rechtsanwälte

HOHER DATENSCHUTZ - BERATUNGSBEDARF

- Headhunter und Personalvermittler
- Finanzdienstleister
- Ärzte
- Software- und Plattformanbieter
- Speditionen

Warum ist eine gute Datenschutzberatung wichtig?

Das am häufigsten genannte Argument für eine Beratung im Bereich Datenschutz ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Verfassungsbestimmung (DSG §1) und die damit zusammenhängende Vermeidung von Haftungsrisiken und Imageschäden. Zweifellos ist dies die zentrale Aufgabe eines Datenschützers, aber eine exzellente Beratung bietet ihrem Unternehmen mehr Vorteile, als Sie bisher vermuten.

Spezialisierte Beratung für Ihr Unternehmen

Eine gute Datenschutzberatung geht weit über das DSG hinaus. Unternehmen obliegen heute einer Vielzahl von Gesetzen, wie z. B. dem Telekommunikationsgesetz (TKG), dem Telemediengesetz (TMG) und anderen Bereichen des Informationstechnologierechts (IT-Recht). Je nachdem um welche Branche es sich handelt, sind spezifische Regelungen zu beachten, z. B. im Umgang mit Patientendaten, bei dem Einsatz von Videoüberwachungsanlagen oder bei Datentransfers ins Ausland sowie bei den besonderen Gesetzgebungen für die Kirche. Für kleine, mittelständische und große Unternehmen kann es gleichermaßen schwierig sein, diese komplexen Anforderungen zu durchschauen und in ihren Arbeitsprozessen zu berücksichtigen.

Kein Problem – wir haben da was für Sie!

Unsere Berater verfügen von der Datenschutzbehörde, Zertifikat und Siegel mit IT-Wissen über eine hochspezialisierte Fachkunde und bilden sich im Bereich Recht und Technik ständig weiter aus. Damit sind sie in der Datenschutzberatung immer am Puls der Zeit. Sie als Unternehmen profitieren dadurch von einem hohen Datenschutzniveau und gewinnen durch transparente und kalkulierbare Kosten echte Planungssicherheit. Dank ihrer tiefgreifenden Projekterfahrung finden unsere Datenschutzberater schnell Passgenaue Lösungen für individuelle Fragestellungen. Bei der Umsetzung der auf Sie zutreffenden gesetzlichen Vorgaben hält er Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Sie gewinnen Freiraum und interne Ressourcen bleiben geschont.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist häufig die günstigere Alternative, da fachliche Weiterbildung (z.B. in Hinblick auf die DSGVO) und Lohnnebenkosten für ihn nicht anfallen. Hinzu kommt, dass er sich zu hundert Prozent um den Datenschutz des Unternehmens kümmert, eine höhere Fachkunde inne hat, keinem Interessenkonflikt ausgesetzt und auf Datenschutzberatung spezialisiert ist. Ein interner Datenschutzbeauftragter muss sich dagegen auch noch mit den ihm eigentlich zugedachten Aufgaben im Betrieb beschäftigen, sodass er nur circa fünfundzwanzig Prozent seiner Arbeitszeit für den Datenschutz aufwenden kann.
Die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten sind vom jeweiligen Beratungsbedarf eines Unternehmens abhängig. Die o.g. Branchen sind ein guter Indikator für den tatsächlichen Datenschutz Beratungsbedarf eines Unternehmens und wirkt sich somit gleichermaßen auf die monatlichen Kosten des externen Datenschutzbeauftragten aus.

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