Mit einem intelligenten Kassensystem bleibt unterm Strich mehr für Sie! Wir zeigen Ihnen Ihre optimale Lösung.
Was versteht man unter einer Registrierkasse in Österreich?
Unter Registrierkasse versteht man jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird. Als Registrierkasse können auch serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen dienen.
Mittlerweile werden am österreichischen Markt viele unterschiedliche Systeme angeboten, die eine gesetzeskonforme Umsetzung der Registrierkassenpflicht ermöglichen. Gerade diese Fülle an Möglichkeiten lässt aber Spätentschlossene unsicher werden, welches der angebotenen Systeme für sie wirklich geeignet ist.
Mein Betrieb überschreitet 2015 die Grenzen, ab wann brauche ich eine Registrierkasse?
Die verpflichtende Nutzung einer Registrierkasse zum Zweck der Losungsermittlung besteht mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Umsatzgrenzen erstmals überschritten wurden, jedoch frühestens ab 1. Jänner 2016.
Das Inkrafttreten für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen wird vom 01. Januar 2017 auf 01. April 2017 verschoben, um den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung zu verschaffen.
Bis spätestens 01. April 2017 müssen registrierkassenpflichtige Unternehmen dann in der Lage sein, signierte Kassenbelege zu erstellen. Die dafür notwendigen Signaturerstellungseinheiten können bei einem im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Zertifizierungsdienstanbieter, der qualifizierte Signaturzertifikate anbietet, erworben werden. In Österreich werden diese sicheren Signaturerstellungseinheiten, die den Erfordernissen der Registrierkassensicherheitsverordnung entsprechen, derzeit von den folgenden drei akkreditierten Zertifizierungsdienstleistern angeboten: A-Trust, Global Trust, e-commerce monitoring GmbH und PrimeSign.
Die bisherigen fünf Bestandteile:
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Die zusätzlichen vier Bestandteile ab 01. April 2017:
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Die nachfolgenden Schritte müssen bis 01. April 2017 umgesetzt werden:
- Beschaffung eines Kartenlesegerätes (falls nicht bereits im Kassengerät vorhanden)
- Beschaffung der Signaturkarte bei A-Trust, Global Trust oder PrimeSign (das Sicherheitszertifikat muss entweder auf einer Smartcard oder einem USB-Stick beigestellt werden)
- Programm-Update auf die manipulationssichere Version der Registrierkasse
- Initialisierung (=Erstinbetriebnahme) der manipulationssicheren Registrierkasse nach dem Update
- Erstellung des Startbeleges (erfolgt bei vielen Kassenprogrammen automatisch nach der Initialisierung)
- Registrierung der beschafften Signaturkarte über Finanzonline
- Registrierung der Registrierkasse über Finanzonline
- Prüfung des Startbeleges mittels der Prüf-App namens „BMF Belegcheck“
- Weitere FON-Kassenmeldungen: Ausfall der Kasse, Ausfall der Siegelerstellungseinheiten, Meldung der Außerbetriebnahme der Kasse, Wiederinbetriebnahme-Meldungen
Datensicherung
In §7 Abs. (3) der Registrieerkassen-Sicherheitsverrordnung (RKVS) wurde fesstgelegt, dass:Die Daten des Datenerfassungsprotokolls sind zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen externen Medium unveränderbar zu sichern. Diese Sicherung ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.
In Hinblick darauf, dass die Belegerteilungspflicht auch für Geschäfte zwischen Unternehmen und Letztverbrauchern die Ausstellung von Belegen verlangt, ist es zulässig, dass die „handelsübliche Bezeichnung“ weniger detailliert ist, als sie für eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, erforderlich ist.
Hardware
Folgende Hardware können Sie zudem über uns beziehen:- Notebooks
- Tablets
- Kassen PC-s
- Thermodrucker
Wird diese Anschaffung gefördert bzw. ist die Anschaffung steuerlich absetzbar?
Für die Anschaffung/Umrüstung kann eine Prämie von 200 Euro mit der jährlichen Steuerklärung im Beilagenformular E 108c beantragt werden. Darüber hinaus besteht eine unbegrenzte Absetzbarkeit der Kosten im Jahr der Anschaffung.
Warenbezeichnungen lt. BMF:
Branche | Zulässige Warenbezeichnung nach § 11 UStG |
Zulässige Waren- bezeichnung |
Keine zulässige Warenbezeichnung - AUSSER die ÜBERGANGSREGE-LUNG ist ANWENDBAR! |
Blumengeschäft | Rosen, Tulpen, Nelken |
Schnittblumen, Blumenstrauß, Gesteck Topfblumen, Gehölze |
Blumen |
Bekleidungs-geschäft | Latzhose blau, Gr. 52 Windjacke grün, Gr. 50 |
Hose Jacke |
Kleidung |
Elektrohandel | Marke und Typ des Handys, der Waschmaschine, des TV-Gerätes, Kabel, Stecker, Schalter, Faxgerät einer bestimmten Marke, LED-Glühbirne |
Mobiltelefon, Waschmaschine, TV-Gerät, Elektrozubehör, Faxgerät, Glühbirne |
Elektronikgerät, Haushaltsgerät, Audiogerät, Telefon, Lampe |
Obst-/ Gemüsegeschäft | Golden Delicious Äpfel, Williams-Christbirne, Eisbergsalat | Äpfel, Birnen, Salat | Obst, Gemüse |
Friseur | Herren-, Damen-, Junior-, Kinder-, Maschinenschnitt, Dampfglättung, Aufsteckfrisur, Eindrehen, Dauerwelle, dekorative Kosmetik, Rasur & Bartpflege, Färben, Styling, Schuppenshampoo |
Herrenhaarschnitt, Damenhaarschnitt, Haarfärbung/ Haarumformung/Styling, Kosmetik, Bartrasur/-pflege, Shampoo-/Styling-produkteverkauf |
Haarpflegeprodukt, Friseurleistung |
Bäcker | Handsemmel, Grahamweckerl, Vollkornbrot |
Semmel oder Kleingebäck, Brot |
Backwaren |
Trafik | Zigaretten und Zigarren bestimmter Marken, bestimmte Zeitung |
Zigaretten, Zigarren, Zeitung |
Rauchwaren, Druckwerk |
Fleischerei/ Bauernmarkt |
Salami, Beiried vom Rind | Wurst, Rindfleisch | Fleischwaren |
Schuhgeschäft | Laufschuhe bestimmter Marken, Pumps, Sneakers, Schuhspray bestimmter Marke, genaue Bezeichnung der Reparaturleistung | Sportschuhe, Damenschuhe, Schuhspray, Schuhreparatur | Schuhe, Schuhpflegeprodukt |
Baumarkt/ Haushaltsfach-geschäft | Holzschrauben Linsensenkkopf mit Schlitz 3,5 x 16 mm, DIN 95, Messing, Holzhammer, Fäustel, Motorsäge einer bestimmten Marke, Topf/Pfanne bestimmter Marke und Spezifikation |
Schrauben, Hammer, Motorsäge, Topf, Pfanne, Starterset, für Kleinteile: Küchenutensilien |
Eisenwaren, Werkzeug, Maschine/Elektroartikel, Geschirr, Küchenartikel |
Textilreiniger | Anzahl Mantelreinigung, Anzahl Anzugreinigung, Anzahl Hosenreinigung, Anzahl Teppichreinigung | Kleiderreinigung, Teppichreinigung | Reinigung |
Würstelstand | Käsekrainer, Orangensäfte bzw. Biere mit Markenbezeichnung, Salzgurkerl, Essiggurkerl |
Würstel, Orangensaft, Bier, Gurkerl |
Wurstware, Getränk, Speisebeilage |
Gasthaus | Frittatensuppe, Wiener Schnitzel mit Pommes frittes, Apfelstrudel |
Suppe, Schnitzel, Strudel (à la carte), Mittagsmenü I oder II, Studentenmenü, Frühstück |
Vorspeise, Hauptspeise, Nachspeise, Essen |
Buch-/Papierfach-handel | Genauer Buchtitel, genaue Bezeichnung der Zeitung, DIN A4 Heft, liniert, Bleistift, Filzstift, Buntstift |
Buch, Zeitschrift, Magazin, Heft, Schreibmaterial |
Druckwerk, Büromaterial |
Metalltechniker, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstech-niker, Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikations-techniker, Mechatroniker, Kraftfahrzeug-techniker, Karosserie-bautechniker und Vulkaniseure | Bezeichnung der Reparatur- bzw. Servicearbeit und des bei Reparatur- und Servicearbeiten verwendeten Klein-, Hilfs- und Montagematerial, mit bestimmter Spezifikation |
erbrachte Dienstleistung (zB Service bei Heizungen, Waschmaschinenreparatur, Autoreparatur inkl. Klein-, Hilfs- und Montagematerial) |
Reparatur, Service |
Optiker | Genaue Bezeichnung der Gleitsichtbrille, der Kontaktlinse, Markennamen und genaue Bezeichnung der Sichtgeräte, etc. |
Brillenfassung, Brille, Kontaktlinsen, Feldstecher, Barometer, Etui, Brillenreparatur |
Sehbehelf, Handelsware, Dienstleistung, Reparatur |
EDV / IT | Dienstleistung Bezeichnung Support Fernwartung, Datenbank Migration, Virus Infektion Bereinigung, einbau Grafikkarte, Arbeitsspeicher Aufrüstung 8GB Kingston DDR3-1333, etc. |
IT Support, IT Fernwartung, Aufrüstung PC, RAM, Grafikkarte, SSD Festplatte, Datenrettung Festplatte |
Computer Reparatur, Computer Service, Reparatur PC, PC Service |
Die gute Nachricht zum Schluß
ABWARTEN UND TEE TRINKEN
Was ist nun mit der Registrierkassenpflicht?
Was heißt all dies für die Betriebe, alle die Punkte?
Bin ich betroffen?
Gehen Sie mal davon aus. Ein klares Ja. Sie haben bereits eine Kasse gekauft, dann nur noch die GOB-Richtlinien einhalten. In erster Linie bedeutet dies nur, eine Registrierkasse mit der enstprechenden Hardware- und Software, bzw. eine Touchkasse mit einer GOB-konformen Software zu nutzen, und ordentlich mit der Kasse zu arbeiten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Finanzprüfer den Umsatz schätzt, was sehr teuer werden kann.
Checkliste
Hier können Sie die Checkliste der neuen Kasse Dowloaden und Ausdrucken, damit Sie an der Sicheren Seite sind